Von 01. November 2020 bis einschließlich 02. April 2021 haben Urlauber mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in Österreich die Möglichkeit, bei einem Aufenthalt ab 3 Nächten, in einem burgenländischen Unterkunftsbetrieb das Winterbonusticket in Höhen von € 75,00 pro Person in Anspruch zu nehmen.
FAKTS
Gültig für alle Personen mit Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz in Österreich
bei Nächtigung bei einem teilnehmenden burgenländischen Unterkunftsbetrieb (Erkundigen Sie sich vor Resieantritt ob sie das Burgenland-Winter-Bonusticket gelten machen können)